Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen

?Fahrt unter Drogen - Auswirkungen neuer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften?

Projektbeschreibung:

Die Zahl der Konsumenten illegaler Drogen in der Bundesrepublik liegt nach verschiedenen Studien zwischen zwei und vier Millionen Personen. Neben dem Alkoholkonsum ist demnach der Konsum suchtgefährdender Substanzen ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft.

Unterschiedliche Untersuchungen haben ergeben, dass die Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Drogen keine Seltenheit sind. Um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen wurden daher in den Jahren 1998 und 1999 legislative Änderungen (Straßenverkehrsgesetz und Fahrerlaubnisverordnung) bezüglich der Thematik "Drogen im Straßenverkehr" vorgenommen. Diese haben das Ziel, die Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss einzudämmen. In der neugeschaffenen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird unter anderem die generelle Fahreignung geregelt. Der § 14 FeV legt die Regeln zur Überprüfung der Fahreignung bei Drogenkonsum und Medikamentenmissbrauch fest. Um die Fahreignung nach §14 FeV überprüfen zu können, müssen Tatsachen bekannt werden, die auf die Abhängigkeit, die Einnahme oder den Besitz von Betäubungsmitteln schließen lassen. Ferner ist die Fahreignung bei der missbräuchlichen Einnahme von Medikamenten zu überprüfen. Der alleinige Besitz geringfügiger Mengen von Cannabis reicht demnach für die Einleitung eines Verfahrens aus. Ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr muss dabei nicht bestehen.

Die Umsetzung der Fahrerlaubnisverordnung liegt im Verantwortungsbereich der Länder. Obwohl einige Bundesländer die Vorgehensweise bei der Durchführung von Verfahren zur Klärung von Eignungszweifeln nach § 14 FeV mit Hilfe von Runderlässen konkretisiert haben, wird in vielen Fahrerlaubnisbehörden trotz räumlicher Nähe unterschiedlich vorgegangen.
Forschungsziel:

Um einen Einblick in die Umsetzungsrealität des § 14 FeV in den einzelnen Bundesländern zu erhalten, wird daher eine großangelegte Erhebung aller nach § 14 FeV eingeleiteter Eignungsprüfungen durchgeführt. Zur Aufnahme der für das Verfahren wichtigen Daten, wurde dazu ein umfangreicher Erhebungsbogen entwickelt. Ziel ist es, die unterschiedlichen Vorgehensweisen in den einzelnen Fahrerlaubnisbehörden zu evaluieren. Dabei wird ein Überblick über die Anzahl der Fälle, differenziert nach Ursachen der Einleitung, der damit im Zusammenhang stehenden Substanzen und der angeordneten Maßnahmen erstellt. Des weiteren sollen regionale Unterschiede herausgestellt werden, die sich zum einen aus den unterschiedlichen Verfahrensweisen als auch durch die geografische Lage zu Nachbarländern ergeben. Unter Einbeziehung der Gründe für die Einleitung der Verfahren und die damit im Zusammenhang stehenden Substanzen werden die Anzahl der eingeleiteten Verfahren mit der Anzahl der letztlich erfolgten Führerscheinentzüge zueinander ins Verhältnis gesetzt. Damit soll eine Aussage über die Zielgenauigkeit der Maßnahme ermöglicht werden.


Ansprechpartner: svpt[at]uni-wuppertal.de

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